Wie wird gewählt?
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden
in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen
nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Artikel 38 Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
Welche Stimme wählt eigentlich was? – Erst- und Zweitstimme
Wer am 27. September 2009 zur Bundestagswahl geht, hat zwei Stimmen zu vergeben.
Mit der Erststimme wählen wir einen Kandidaten aus unserem Wahlkreis, der als Repräsentant seiner Region in den Bundestag einziehen soll. Diese so genannten Direktkandidaten werden auch an WAHL:LOKAL 2009 in Berlin, München und Regensburg teilnehmen.
Die Zweitstimme entscheidet über das Kräfteverhältnis der Parteien im Bundestag und somit auch darüber, welche Fraktion oder Parteienkoalition später die Mehrheit hat, um die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler zu wählen. Allerdings kommen nur die Parteien in den Bundestag, die mehr als fünf Prozent der abgegebenen Stimmen auf sich vereinen können. Wird diese so genannte Fünf-Prozent-Hürde nicht überwunden, wird eine Partei bei der Verteilung der Sitze auf die Landeslisten trotzdem berücksichtigt, wenn sie mindestens drei Direktmandate erzielt.
Erhält ein Direktkandidat die meisten Stimmen in seinem Wahlkreis bekommt er seinen Sitz im Bundestag übrigens unabhängig davon, ob seine Partei in den Bundestag einzieht.
Wer darf wählen und wer gewählt werden?
Das aktive Wahlrecht, also das Recht Wählen zu gehen, und auch das passive Wahlrecht, das Recht sich zur Bundestagswahl als Kandidat aufstellen zu lassen, hat jeder volljährige deutsche Staatsbürger.
